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Pressemitteilung -

Drohnen: Nur gut versichert abheben

Bonn, 16.08.2017: Ob Panoramaschwenk oder Flug über Hotel, Strand und Meer, immer mehr Urlauber greifen auf Bilder und Videos per Drohne zurück, um Impressionen aus dem Urlaub auch aus der Luft festzuhalten. Die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter bleibt dabei aber häufig unbeachtet. Bei einem Drohnenflug gilt es vor allem drei wichtige Fragen zu beachten:

1.Existiert eine Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter?

Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird: Das deutsche Luftverkehrsgesetz verpflichtet dazu, eine Versicherung abzuschließen. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann diese vernachlässigt werden. „Auch für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus.“ so Zurich Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider. „Daher muss zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen undMulticopter abgeschlossen werden. Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung deckt gewerbliche Nutzung ab. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Der Einsatz von Drohnen oder Multicopter ist somit auch im Urlaub außerhalb von Deutschland abgesichert.

2.Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Kosten variieren und sind abhängig von verschiedenen Parametern. „Der Versicherungsbeitrag orientiert sich an der Verwendung, der gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt dem Bereich, in dem geflogen werden möchte. Eine gute Orientierung bietet hier der Zurich Drohnen-Tarifrechner“, so Sebastian Schneider weiter. „Durch die Eingabe der Risikodaten errechnet das Tool individuelle Beiträge für Drohnen und Multicopter. Ab rund 70 Euro jährlich ist eine Drohnenversicherung bei Zurich zu bekommen.“ Der Rechner ist unter: www.zurich.de/drohnenversicherung zu finden.

3.Wo darf ich eine Drohne oder einen Multicopter fliegen lassen?

Mit Versicherungsschutz ist der Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 Metern erlaubt. Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen und in Kontrollzonen von Flughäfen. Wenn die Drohne schwerer als 5 Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes im jeweiligen Bundesamt benötigt.

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