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Zurich beteiligt sich an Schutzschirm für deutsche Unternehmen.
Zurich beteiligt sich an Schutzschirm für deutsche Unternehmen.

Pressemitteilung -

Corona-Krise: Zurich beteiligt sich an Schutzschirm für deutsche Unternehmen

Köln, 17. April 2020: Die Corona-Krise stellt deutsche Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Um die Geschäftsbeziehungen der deutschen Wirtschaft in der Corona-Pandemie abzusichern, hat die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den deutschen Kreditversicherern, so auch der Zurich Gruppe Deutschland, einen umfangreichen Schutzschirm gespannt. Damit werden Warenkreditversicherer den größten Teil der bestehenden Absicherungen für ihre Kunden auch weiterhin aufrechterhalten und sogar neue übernehmen können.

Lieferantenkredite in Höhe von insgesamt 400 Milliarden Euro

Die Vereinbarung mit dem Bund ermöglicht es den Kreditversicherern, ihren Kunden weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von rund 400 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Durch eine Garantie des Bundes können sie dabei in Zeiten von Corona weiterhin in großem Umfang Ausfallrisiken ihrer Kunden übernehmen, die sonst, infolge der Corona-Krise, kaum mehr tragbar gewesen wären. Das stabilisiert die Lieferketten, verhindert Kettenreaktionen und sichert das Vertrauen in die Stabilität der Wirtschaft.

Die Garantie des Bundes gilt für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von März bis Ende 2020 in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro. Im Gegenzug verpflichten sich die Kreditversicherer, die Kreditlimite von derzeit rund 400 Milliarden Euro weitestgehend aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus tragen die deutschen Kreditversicherer Verluste in Höhe von insgesamt bis zu 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen. Dafür führen die Versicherer zwei Drittel ihrer gesamten Prämieneinnahmen aus der Warenkreditversicherung für das Jahr 2020 an den Bund ab. Im Jahr 2019 beliefen sich die Prämieneinnahmen auf 817 Millionen Euro.

Gemeinsam gesunde Unternehmen schützen

Das gemeinsame Ziel von Bundesregierung und Kreditversicherern ist es, die Lieferbeziehungen ihrer Kunden zu stabilisieren, die vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesund waren und durch die Folgen der Pandemie in Schwierigkeiten geraten oder schon geraten sind. Unternehmen, die losgelöst von der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten sind, fallen somit nicht unter die nun getroffene Vereinbarung.

„Wir haben hier mit dem Bund eine gemeinsame Lösung gefunden, um im Kern gesunde Unternehmen in dieser Krisenzeit vor wirtschaftlichen Problemen zu schützen,“ so Petra Riga, Vorstand Industrieversicherung bei Zurich in Deutschland. „Als Versicherer tragen wir eine systemrelevante Verantwortung und können so auch in Zeiten von Corona neue Deckungsrisiken übernehmen. Unsere Experten werden nun umgehend in die Prüfungen einsteigen, um unsere Kunden schnellstmöglich zu entlasten. Die Entscheidung über Kreditlimite übernehmen wir wie gewohnt selbst für unsere Kunden. Wie üblich erfolgt dies auf Basis einer individuellen Risikoprüfung, bei denen neben der Bonität noch zahlreiche andere Faktoren eine Rolle spielen.“

Hintergrundinformationen

Eine Warenkredit- oder Delkredere-Versicherung schützt Lieferanten für den Fall, dass ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Kommt es zu Forderungsausfällen oder längerfristigen Zahlungsverzögerungen, wird die Rechnung vom Kreditversicherer beglichen. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) decken die Limite der Kreditversicherer unter anderem rund 15 Prozent der deutschen Ausfuhren und tragen damit erheblich zur Sicherheit der deutschen Exportwirtschaft bei.

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