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Zurich Gruppe Deutschland und das Deutsche Institut für Altersvorsorge legen Reformagenda zur Stärkung der Betriebsrenten vor
Zurich Gruppe Deutschland und Deutsches Institut für Altersvorsorge legen Reformagenda für die betriebliche Altersversorgung vor. Bildquelle: AdobeStock

Pressemitteilung

Stärkere Betriebsrenten als Erfolgsfaktor zur echten Rentenreform

Berlin/Köln, 10. Juni 2026: Ohne eine grundlegende Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wird die Rentenreform ihre Ziele verfehlen. Zu dieser Einschätzung kommen das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) und die Zurich Gruppe Deutschland (Zurich) in einem gemeinsamen Positionspapier, das kurz vor Vorlage der Reformvorschläge der Alterssicherungskommission veröffentlicht wird.

Demografischer Druck verschärft Reformbedarf

Der Handlungsdruck auf das deutsche Alterssicherungssystem wächst seit Jahren. Ursache ist vor allem der demografische Wandel: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentenempfänger, während gleichzeitig die Rentenbezugsdauer deutlich steigt. Lag sie 1960 im Schnitt bei rund zehn Jahren, beträgt sie heute etwa 20 Jahre. Das umlagefinanzierte System gerät mehr und mehr unter Druck. Bereits heute stoßen zentrale Stellschrauben an Grenzen. Höhere Beitragssätze, steigende Bundeszuschüsse, ein späterer Renteneintritt oder geringere Leistungen verschieben die Belastungen jeweils an andere Stellen im System. Mit rund 130 Milliarden Euro hat der Bund 2025 bereits ca. ¼ seines Haushalts zur gesetzlichen Rentenversicherung beigesteuert. „Eine langfristige und generationengerechte Lösung wird nur möglich sein, wenn die Altersversorgung in ihrer gesamten Struktur neu gedacht wird“, sagt Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. „Die Fokussierung auf einzelne Stellschrauben greift zu kurz – entscheidend ist, wie alle drei Säulen künftig zusammenwirken.“

Betriebliche Altersversorgung als zentrale Antwort auf Versorgungslücken

Es ist weithin bekannt, dass die gesetzliche Rente das Sicherungsniveau im Alter nicht allein gewährleisten kann. Systembelastend kommt hinzu, dass auch bei Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen der gesetzliche Schutz in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist. Vor diesem Hintergrund sprechen sich Zurich und DIA dafür aus, die betriebliche Altersversorgung deutlich stärker in die Reformüberlegungen einzubeziehen. Sie kann nicht nur zusätzliche Alterseinkommen aufbauen, sondern grundsätzlich auch Risiken wie Invalidität und Hinterbliebenenschutz absichern.

„Wenn die gesetzliche Rente an ihre Grenzen stößt, braucht Deutschland eine stärkere zweite Säule“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland. „Die betriebliche Altersversorgung ist der naheliegendste Hebel, um Versorgungslücken wirksam zu schließen – nicht nur bei der Altersrente, sondern auch bei der Absicherung biometrischer Risiken.“

Neun-Punkte-Plan zur Stärkung der zweiten Säule

Die betriebliche Altersversorgung verfügt in Deutschland bereits über eine breite Basis. Etwa jeder zweite Arbeitnehmer hat eine Betriebsrentenzusage, zugleich ist das Vertrauen in die bAV hoch. Dennoch bleibt ihre Verbreitung gerade in kleinen und mittleren Unternehmen deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Warum? Zentrale Hemmnisse sind administrative Komplexität, Haftungsfragen auf Arbeitgeberseite, fehlende Anreize und unzureichende Kenntnisse.

Der generellen Komplexität der bAV begegnend haben die Autoren des Positionspapiers „Stärkung der bAV - Reformansätze für die Alterssicherung in Deutschland" alle Aspekte untersucht und konkrete Reformansätze in einem Neun-Punkte-Plan gebündelt. Entlang zentraler Handlungsfelder – von Anreizsystemen und Autoenrolment über die Einbindung von Geringverdienern bis hin zu Vereinfachung, Haftung, Portabilität und Gruppenlösungen - werden konkrete Hebel identifiziert und beschrieben, um Verbreitung, Wirksamkeit und Akzeptanz der bAV zu erhöhen.

Reformansätze im Überblick:

Ein zentraler Ansatz ist die Schaffung von mehr Verbindlichkeit durch Anreizsysteme (1). Statt eines starren Obligatoriums schlagen die Autoren ein gestuftes Bonus-Malus-Modell vor: Unternehmen, die frühzeitig bAV-Systeme einführen, könnten gezielt gefördert werden. Wer sich dauerhaft entzieht, müsste dagegen perspektivisch mit Nachteilen oder zusätzlichem Transparenzdruck rechnen. Ziel ist es, insbesondere im Mittelstand mehr Dynamik bei der Einführung von Betriebsrenten auszulösen.

Ergänzend plädieren die Autoren für einen klaren gesetzlichen Rahmen für (2) Autoenrolment-Systeme mit Widerspruchsrecht (Opt out). Beschäftigte würden dabei automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen, könnten aber aktiv widersprechen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Modelle die Teilnahmequoten deutlich erhöhen. Voraussetzung ist jedoch Rechtssicherheit – insbesondere bei der bislang erforderlichen individuellen Zustimmung zur Entgeltumwandlung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Einbindung von Geringverdienern (3). Die bestehende Förderung greift hier nach Einschätzung des Papiers bislang kaum, weil steuerliche Anreize ins Leere laufen und die eigene Sparfähigkeit begrenzt ist. Vorgeschlagen wird daher ein stärker gefördertes Mischmodell, bei dem Beiträge von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat kombiniert werden. Der Effekt: Bereits kleine Eigenbeiträge würden spürbar aufgestockt und attraktiver.

Um Vorbehalte auf Arbeitgeberseite abzubauen, fordern DIA und Zurich zudem eine Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten, insbesondere bei Haftungsfragen (4). Diskutiert werden sowohl eine Absenkung des Garantieniveaus in bestimmten Zusageformen als auch weitergehende Modelle zur Entlastung der Arbeitgeber. Dies gewinnt zusätzliche Bedeutung, wenn automatische Einbeziehungssysteme stärker verbreitet werden.

Großen Handlungsbedarf sehen die Autoren auch bei der Vereinfachung der Administration (5). Gerade kleinere Unternehmen würden durch komplexe Prozesse abgeschreckt. Als langfristige Lösung wird eine zentrale digitale Infrastruktur skizziert, über die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre bAV standardisiert verwalten können. Alternativ sollten zumindest Melde- und Abstimmungsprozesse deutlich vereinfacht werden.

Flankierend sprechen sich Zurich und DIA für Verbesserungen bei der Portabilität (6) aus, damit erworbene Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel leichter übertragen werden können. Auch rechtliche Klarstellungen und standardisierte Verfahren könnten hier die Praxis deutlich erleichtern.

Besonderes Gewicht legt das Papier zudem auf die Stärkung von Gruppenlösungen (7) für biometrische Risiken. Während die gesetzliche Absicherung bei Invalidität und Tod deutlich zurückgegangen ist, zeigen internationale Beispiele, dass kollektive Lösungen über Arbeitgeber hier eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, regulatorische Hürden werden abgebaut.

Schließlich sehen die Autoren Verbesserungsbedarf bei der Wahrnehmung der bAV. Viele Beschäftigte unterschätzen den Wert ihrer Ansprüche, während Arbeitgeber die Vorteile häufig nicht vollständig erkennen (8+9). Mehr Transparenz, bessere Information und stärkere Finanzbildung gelten daher als wichtige ergänzende Maßnahmen.

Internationaler Vergleich ermutigt zur Stärkung der bAV

Der Blick ins Ausland stützt die Forderung nach einer stärkeren zweiten Säule. In Ländern mit verpflichtenden oder quasi-obligatorischen Modellen leistet sie einen deutlich größeren Beitrag zum Alterseinkommen. Deutschland erreicht mit dem freiwilligen System zwar vergleichsweise hohe Verbreitungsquoten, bleibt in der Gesamtwirkung jedoch hinter stärker ausgebauten Systemen zurück. „Wir haben uns gezielt angeschaut, warum Systeme mit hoher Absicherung im Ausland funktionieren – nicht, um sie zu kopieren, sondern um ihre Erfolgsprinzipien zu verstehen“, betont Bohnhoff. „Der entscheidende Punkt ist: Diese Prinzipien müssen wir konsequent auf unser eigenes, bereits gut entwickeltes bAV-System übertragen.“

Damit geht es nicht um zusätzliche Einzelmaßnahmen oder neue Systembausteine, sondern um eine klare strategische Weiterentwicklung – und damit um eine stärkere Verankerung der betrieblichen Altersversorgung im Gesamtsystem.

DIA und Zurich sehen nun die Politik am Zug: Die bAV dürfe nicht länger als Ergänzung gedacht werden, sondern müsse als tragender Bestandteil der Reform verbindlich gestärkt werden.

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Die Zurich Gruppe Deutschland wurde 1875 in Berlin gegründet und gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2025) von über 6,2 Milliarden Euro, Kapitalanlagen von mehr als

52 Milliarden EUR und rund 5.300 Mitarbeitenden zählt Zurich zu den führenden Versicherungen in Deutschland. Im Einklang mit dem Ziel „gemeinsam eine bessere Zukunft zu gestalten“, bietet Zurich Präventionsdienstleistungen an, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen, um Kunden dabei zu unterstützen, Resilienz aufzubauen.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) ist eine unabhängige Denkfabrik, die seit 1997 Wissen und Orientierung zur selbstverantworteten Altersvorsorge in Deutschland vermittelt. Ziel ist es, Menschen zu informieren, zu sensibilisieren und zu aktivieren, damit sie fundierte Entscheidungen für ihre finanzielle Absicherung im Alter treffen können. Das DIA wird von Unternehmen der Finanzwirtschaft, die mehr Eigeninitiative des Einzelnen und Sicherheit im Alter als entscheidende gesellschaftspolitische Aufgaben sehen, getragen.

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